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„Meistens belehrt erst der Verlust uns über den Wert der Dinge.“ Arthur Schopenhauer |
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Abnahmamengen, Rabatte & Großkunden
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Darf ich mein Tier im Garten vergraben?
Jein. Früher war es erlaubt sein Haustier im Garten beizusetzen. Doch 2002 verfasste die EU für alle Mitgliedsstaaten eine verbindliche Richtlinie, nach der Tierkadaver in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden müssen. In Deutschland wurde diese Richtlinie in Form des „Tierische Nebenprodukt- Beseitigungsgesetz“ umgesetzt. Hierunter fallen auch tote Haustiere. Die EU- Verordnung, sowie das deutsche Gesetz, stellen es jedoch den Landesbehörden frei, das Vergraben von Haustieren unter Einhaltung bestimmter Auflagen zuzulassen. Dazu bedarf es einer „Allgemeinverfügung“, die vom jeweiligen Land erlassen wird. Wo dies bereits geschehen ist, kann man feststellen, dass sich die jeweiligen Behörden in den von ihnen erhobenen Auflagen am alten Gesetz orientieren. Demnach dürfen Kleintiere (Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel usw.) im Garten beigesetzt werden, sofern eine Mindesttiefe von 50cm eingehalten wird, das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt und es sich um ein Privatgrundstück handelt. Wenn sie zur Miete wohnen, bedarf es der Absprache mit ihrem Vermieter! Das tote Tier darf nicht an öffentlichen Plätzen oder in direkter Nähe zu öffentlichen Wegen bestattet werden. Außerdem dürfen sie kein seuchenverdächtiges bzw. seuchenkrankes Tier begraben. Dieses muss in jedem Fall einer Tierkörperverwertungsanstalt zugeführt werden, da sonst erhebliche Gefährdung für Mensch und Umwelt besteht! Fragen sie, bevor sie ihr Tier vergraben, lieber bei ihrer Stadtverwaltung nach. Eigentlich gibt es hierbei nie Probleme und sie sind auf der sicheren Seite.
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